AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsabschluß & Geltung
- Ein Vertrag über die Nutzung von Dienstleistungen, die von mir zur Verfügung gestellt werden, den Kauf von Hard- oder Software, oder Entwicklung einer Software kommt mit gegenseitiger Unterschrift zustande.
- Alle Dienstleistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
- Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Verträge unterliegen dem anwendbaren Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge ist Wipperfürth.
- Leistungsumfang
- Produkt- und dienstleistungsbeschreibende Angaben, wie Maß-, Größe, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für bestehende oder neue Technologien sind freibleibend. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen oder Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produkt- bzw. dienstleistungsbeschreibenden Maßnahmen gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
- Kostenlose Dienstleistungen können jederzeit ohne Benachrichtigung und ohne Minderungs- oder Erstattungsgrund eingestellt werden.
- Kündigung
- Sofern in Verträgen keine abweichende Kündigungsfrist festgelegt ist und für Verträge mit einer Mindestlaufzeit, gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Vertragsablauf.
- Wird ein Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, wird dieser um die im Vertrag stehende Länge (Laufzeit) verlängert.
- Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.
- Pflichten des Nutzers
Der Kunde und Nutzer ist verpflichtet, Hard- und Software oder von mir erbrachte Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen. Außerdem ist er verpflichtet:
- Sorge dafür zu tragen, daß weder Zugangsrechner noch Teile der Netzwerkinfrastruktur übermäßig in Anspruch oder für Dritte übermäßig blockiert werden.
- Zugänge zu Rechnern und Teilen der Netzwerke nicht zu mißbrauchen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
- Die Erfüllung von Gesetzen und Vorschriften ist vom Nutzer sicherzustellen.
- Für die behördliche Erlaubnis zur Nutzung der von mir zur Verfügung gestellten Zugänge bzw. zur Teilnahme an von mir erbrachten Dienstleistungen zu sorgen, sofern dies derzeit oder in Zukunft notwendig sein sollte.
- Schriftlich oder mündlich mitgeteilte Paßwörter jeglicher Art, insbesondere solche zur Nutzung von Dienstleistungen oder Teilen der Netzwerke, sind geheim zu halten. Im Falle, daß dritte Personen oder Organisationen Kenntnis von Paßwörtern erlangen, bzw. der Verdacht einer Kenntnis besteht, sind die Paßwörter zu ändern bzw. eine Änderung zu veranlassen.
- Sofern es zu erkennbaren Störungen im Ablauf oder der zur Verfügung gestellten Netzwerke kommt, diese mir unverzüglich telefonisch, möglichst auch schriftlich, mitzuteilen. Angaben, die eine Lokalisierung der Ursache dieser Störung zuläßt, beschleunigen oder sonst wie erleichtert, sich unaufgefordert zu machen.
- Falls sich durch eine Überprüfung herausstellt, daß Störungen durch den Nutzer verursacht wurden (werden), so sind dann die zur Herstellung des Ursprungszustandes nötigen Aufwendungen an Hard- und Software, sowie insbesondere an Arbeitszeit, nach geltenden Preisen zu erstatten.
- Haftung
- Es wird keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität für die über Teile der Netzinfrastruktur übertragenen Daten und Informationen übernommen.
- Für die Wiederbeschaffung von Daten wird keinerlei Haftung übernommen, es sei denn, daß ich deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habe und der Nutzer sichergestellt hat, daß die Daten auf Datenmaterial, daß in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
- Die Haftung für Schäden an Daten oder an Hard- und Software, die durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Teilen der Netzinfrastruktur oder durch Mitarbeiter entstanden sind, wird nicht gewährleistet, sofern nicht grob- fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, daß Daten nicht in der vom Nutzer gewünschter Art und Weise gespeichert oder übertragen wurden und für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf Basis des TCP/IP - Protokolls. Auch hafte ich nicht, wenn ein Schaden durch höhere Gewallt, wie z.B. durch Einbuch, Blitzeinschlag, oder dergleichen, entsteht.
- Ich hafte nicht mit meinem Privatvermögen.
- Garantieansprüche über defekte Hard- und Software werden von mir an den Lieferanten geschickt. Ab diesem Kaufdatum beginnt auch Ihre Garantie.
- Software - Entwicklung
- Der Lizenznehmer hat das Recht, sich für den Eigengebrauch 2 Sicherheitskopien anzufertigen.
- Von mir entwickelte Software, Ergebnisse aus einer Softwareentwicklung oder Projektarbeit ist mein Geschäftsgeheimnis und gehört mir auch weiterhin. Der Lizenznehmer wird diese Rechte beachten, insbesondere Copyrightvermerke nicht löschen oder ändern.
- Weder die Software noch Datensicherheitskopien dürfen zu irgendeiner Zeit an Dritte weitergegeben werden, ausgeliehen, vermietet oder in sonstiger Weise überlassen werden.
- Wird von (3) abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software an Dritte weitergegeben werden darf, ist vom Lizenznehmer sicherzustellen, daß alle von mir eingefügten Copyrighttexte, sowie sonstige Schutzvermerke, auch nach außen vorhanden und wie beim Original ersichtlich sind.
- Bei Softwareentwicklungen und sonstigen Projekten ergeben sich Leistungsumfang und Inhalt der entwickelten Software aus einem individuell angepaßten Pflichtenheft, welches Vertragsbestandteil ist.
- Falls dem Lizenznehmer, aufgrund eines gerichtlichen Entschlusses, die weitere Nutzung untersagt wird, habe ich folgende Wahlmöglichkeiten:
- Die Software oder das entsprechende Projekt so abzuändern, daß keine Schutzrechte mehr verletzt werden. Die Kosten für die Änderung trägt der Lizenznehmer.
- Die Software oder das entsprechende Projekt durch eine andere Software oder Lösung so zu ersetzen, daß keine Schutzansprüche mehr verletzt werden. Die Ersatzsoftware bzw. Lösung muß entweder den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen oder vom Funktionsumfang und -ablauf gleichwertig sein. Entstehen dadurch Mehrkosten, so müssen diese vom Lizenznehmer übernommen werden.
- Die Software zurückzunehmen und Entgelte abzüglich eines angemessenen Betrags für die Nutzung zu erstatten.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarten Preise von Hard- und Software oder für die Nutzung von Dienstleistungen oder Teilen der Netzinfrastruktur, verstehen sich ohne Installationen, Schulung, oder sonstigen Nebenleistungen.
- Erforderliche Sonderverpackungen (z.B.: seetaugliche Verpackungen) bei Warenlieferung werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten den Kunden.
- Ich bin berechtigt, doch nicht verpflichtet, Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.
- Fracht und kostenfreie Sendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Zu Teillieferungen und -leistungen bin ich jederzeit berechtigt.
- Rechnungen für Softwareentwicklung, Projekten und Dienstleistungen wird nach Leistungserbringung bzw. Installation der Endversion ausgestellt.
- Rechnungen für Zugänge zu meiner Netzinfrastruktur oder für die Miete von Teilkapazitäten meiner technischen Einrichtungen erfolgt monatlich, am Anfang der letzen Woche des entsprechenden Monats.
- Zahlungen haben innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung der Rechnung, rein netto und ohne Abzüge zu erfolgen.
- Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Falle nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden gerechnet.
- Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt den Anschluß und die Zugänge zu Teilen der Netzinfrastruktur sofort zu sperren.
- Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, von dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges an, Zinsen in Höhe von 3% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, ich weise eine höhere Zinsenlast nach.
- Zahlt der Nutzer nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der zweiten Mahnung, so kann der Vertrag von mir fristlos gekündigt werden. Offenstehende Zahlungen bleiben davon unberührt.
- Ich bin jederzeit berechtigt bei Mahnungen Gebühren zu erheben.
- Vorbehalt weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug.
- Kundendienst
- Störungen von den technischen Einrichtungen werden im Rahmen meiner Möglichkeiten von Montag bis Freitag (nicht an Feiertagen), sofern möglich innerhalb von 48 Stunden beseitigt.
- Sofern kein gesonderter Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, besteht kein Anspruch auf sofortigen Kundendienst oder Hausbesuche.
- Datenschutz
- Falls nicht schriftlich vereinbart, gelten die mir unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
- Der Vertragspartner wird hiermit gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes §33 Abs. 1, sowie §4 der Teledienst. Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß ich seine Daten (Name, Anschrift, Telefon,...), die zur Durchführung der sich aus dem Vertrag ergebenden Aufgaben und Dienstleistungen entnehme, und in maschinenlesbarer Form speichere und verarbeite.
- Sofern ich mich zur Erbringung, der sich aus dem Vertrag ergebenden Aufgaben und Dienstleistungen Dritte bedienen, bin ich berechtigt Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
Stand: 01.02.02
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